Stuttgart setzt sich ein

Stuttgarter kippt Gesetz von 1934

Stuttgarter kippt Gesetz von 1934
Dr. Andreas Sasdi.

Andreas Sasdi blickt zufrieden zurück. Zehn Monate voller Arbeit liegen hinter ihm. Arbeit, die sich gelohnt hat. Der Stuttgarter Jurist hat Mitte Oktober mit seiner Argumentation vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt ein Gesetz gekippt, das vielen Verbrauchern geschadet hat.

Ein ganzer Berufsstand wurde subventioniert

„Bisher war es nicht möglich, die Provisionen, die Makler für die Vermittlung von Lebensversicherungen bekommen, an den Kunden weiterzugeben“, erklärt Sasdi. Dabei handelte es sich um einen jährlichen Betrag von zehn Milliarden Euro. Für den Kunden bedeutete dies in der Vergangenheit, dass die Versicherungsprämien der ersten fünf Jahre dazu verwendet werden mussten, die Abschlussprovisionen der Makler zu bezahlen. Auf diese Weise wurde ein ganzer Berufsstand von den Kunden subventioniert. „Wir vertreten einen Kunden, der als Finanzvertrieb dazu bereit war, 90 Prozent seiner Provision weiterzugeben“, erzählt Sasdi. „Da ihm aber aufgrund des Provisionsabgabeverbots eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro drohte, unterließ er es“, erklärt er weiter. Der Makler engagierte stattdessen Andreas Sasdi, sich gegen diese Bußgeldandrohung gerichtlich zur Wehr zu setzen.

„Beide Gründe sind nicht stichhaltig“

Das Gesetz war 1934 vom Vorgänger der heutigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verabschiedet worden. Die 1934 verfolgte Zielsetzung (so das Gericht), den vom NS-Regime Verfolgten einen vorzeitigen Zugriff auf die Versicherungsleistungen zu erschweren, ist heute obsolet. Als das Gesetz 1994 novelliert werden sollte, rechtfertigte der Gesetzgeber den Fortbestand des Gesetzes mit der Sicherung der Beratungsqualität und Markttransparenz. „Beide Gründe sind nicht stichhaltig“, sagt Sasdi. So sei heute oft genau das Gegenteil der Fall. „Der Versicherungsmarkt ist viel übersichtlicher, wenn die Nettoleistungen der Versicherungsprodukte ausgewiesen sind“, erklärt Sasdi. Weiterhin kollidiere das Provisionsinteresse des Beraters öfters mit dem Ertrags- und Sparziel des Kunden, so Sasdi.

Dieses Gesetz verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht

Vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt argumentierte Sasdi am 24. Oktober 2011: „Dieses Gesetz verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht, da es auf vorherige Kartellabsprachen der großen Versicherungsgesellschaften zurück zu führen ist.“ Außerdem sei es zu unbestimmt und damit ungültig. Dem gab das Gericht Recht.
 
Ein großer Schritt in die richtige Richtung

„Nun müssen wir warten, was passiert. Das Gericht hat sowohl die Berufung als auch die Revision zugelassen und wir sind uns sicher, dass die BaFin in die nächste Instanz gehen wird“, sagt Andreas Sasdi und fügt hinzu: „Trotzdem ist es bereits ein großer Schritt in die richtige Richtung.“ (PIR)

26.11.2011
(Ausgabe 26.11.2011)
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